Ich muss zur Rehabilitation - ich darf zur Kur oder Badekur
Die Leistungen der Krankenversicherer sind im Falle einer stationären Rehabilitation oder eines Kur- oder Badekuraufenthaltes unterschiedlich. Der Patient ist deshalb dringend gebeten vor einem Rehabilitations-, resp. Kur- oder Badekuraufenthalt mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Krankenkasse frühzeitig abzuklären, ob und in welchem Umfang die medizinischen Kosten (Grundversicherung) wie auch diejenigen für den Aufenthalt (allf. vorhandene Privatversicherungen) übernommen werden. Gut zu Wissen: Die Zentren für medizinische Heilbehandlung, explizit diejenigen Betriebe, die bei uns im Verzeichnis gelistet sind, sind im Rahmen eines Kuraufenthalts Mehrwertsteuer befreit.