Ich muss zur Rehabilitation - ich darf zur Kur oder Badekur

Die Leistungen der Krankenversicherer sind im Falle einer stationären Rehabilitation oder eines Kur- oder Badekuraufenthaltes unterschiedlich. Der Patient ist deshalb dringend gebeten vor einem Rehabilitations-, resp. Kur- oder Badekuraufenthalt mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Krankenkasse frühzeitig abzuklären, ob und in welchem Umfang die medizinischen Kosten (Grundversicherung) wie auch diejenigen für den Aufenthalt (allf. vorhandene Privatversicherungen) übernommen werden. Gut zu Wissen: Die Zentren für medizinische Heilbehandlung, explizit diejenigen Betriebe, die bei uns im Verzeichnis gelistet sind, sind im Rahmen eines Kuraufenthalts Mehrwertsteuer befreit.

Rehabilitationsaufenthalt

Ist die Rehabilitationsbedürftigkeit beim Patienten anerkannt, so sind die Kosten in der allgemeinen oder privat versicherten Klasse durch die Krankenversicherung für medizinische Leistungen und den Aufenthalt gedeckt.

Kuraufenthalt

Genehmigen Versicherer einen Kuraufenthalt, sind in der Regel die medizinischen bzw. therapeutischen Kosten durch die Grundversicherung gedeckt. Aufenthaltskosten gehen immer zulasten des Gastes (evtl. Anteile aus privaten Zusatzversicherungen möglich).

Badekur

Ist eine Badekur durch den Versicherer genehmigt, sind in der Regel die medizinischen bzw. therapeutischen Kosten und CHF 10 an den Aufenthalt durch die Grundversicherung gedeckt. Weitere Aufenthaltskosten gehen immer zulasten des Gastes (evtl. Anteile aus privaten Zusatzversicherungen möglich).