Wer bezahlt für Rehabilitation und Kuraufenthalt?

Sowohl die Rehabilitation als auch die Kur erleichtern nach einer Operation oder nach einer schweren gesundheitlichen Störung das Wiederankommen im privaten und beruflichen Alltag. Obwohl Rehabilitation und Kur gleiche Ziele verfolgen, gibt es Unterschiede. Vor allem dann, wenn es um die Übernahme der Kosten geht.

Von einer Rehabilitation ist dann die Rede, wenn diese unmittelbar an einen Spitalaufenthalt anschliesst. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, welche die Spitalbedürftigkeit bestätigt. Die Verordnung muss einige Tage vor dem Beginn der Rehabilitation an die zuvor ausgewählte Reha-Klinik gesandt wird. Das Gesuch um Kostengutsprache bei der Krankenkasse muss vom behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst im Spital in die Wege geleitet werden. Ist die Reha-Klinik auf der Spitalliste des jeweiligen Kantons aufgeführt, werden die Kosten nach Rehabewilligung durch die Krankenkasse sowohl für medizinische Leistungen als auch für den stationären Aufenthalt aus der Grundversicherung von den Krankenversicherern übernommen.

Eine Kur in einem Kurhaus/Heilbad kann, aber muss nicht zwingend, unmittelbar nach einem Spitalaufenthalt erfolgen. Beim Kuraufenthalt steht die Unterstützung der Genesung nach einem operativen Eingriff oder einer gesundheitlichen Störung im Vordergrund. Sofern der Kuraufenthalt von der Krankenversicherung zuvor genehmigt worden ist, werden die Kosten für allfällig notwendige medizinische oder therapeutische Massnahmen im Rahmen der Grundversicherung übernommen. Die Kosten für den Aufenthalt müssen jedoch selber getragen werden; liegt eine Zusatzversicherung vor, werden die Aufenthaltskosten allenfalls teilweise vom Versicherer übernommen (siehe Liste Kur- und Badekurbeiträge der Krankenversicherer hier).

Ob Rehabilitation oder Kur, in jedem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung, wer konkret welche Kosten für welche Leistungen tragen wird. Die Geschäftsstelle von «Heilbäder und Kurhäuser Schweiz» weiss kompetent Bescheid über das richtige Vorgehen.

 

Vorgehen für einen Kuraufenthalt in der Schweiz

Der behandelnde / einweisende Arzt muss eine Kurverordnung ausstellen

Die Verordnung geht an die Krankenversicherung (möglichst frühzeitig vor einem geplanten Aufenthalt). Darin sollte bereits der gewählte Kurbetrieb aufgeführt sein

Die Krankenversicherung entscheidet dann ob ein Aufenthalt genehmigt wird.

TIPP: Unter Kurhäuser können Sie eingeben weshalb sie eine Kur benötigen und es werden Ihnen alle Betriebe angezeigt, die ein entsprechendes Angebot haben.